Versicherungen werden in der Regel über Versicherungsvermittler und Makler verkauft. Weil Vermittler und Makler ihre Einnahmen über Provisionen oder Courtagen verdienen, ist ihnen eine neutrale - also vom eigenen Verkaufsinteresse losgelöste - Beratung nicht möglich. Die meisten Vermittler sind ohnehin mit einem oder wenigen Versicherungsunternehmen verbunden, für die sie Versicherungen verkaufen müssen. Die notwendige Unabhängigkeit ist also nicht gewährleistet.
Nur sehr große Unternehmen sind wirtschaftlich in der Lage, den erforderlichen Versicherungssach-verstand im Hause aufzubauen und vorzuhalten. Die allermeisten Unternehmen sind deshalb auf externe Spezialisten angewiesen. Die Versicherungsberatung ist deshalb als quasi "ausgelagerte Versicherungsabteilung" während einer einmaligen Beratung oder auch auf Dauer zu verstehen.
Unternehmen wie Privatpersonen benötigen neutralen Rat, wie finanzielle Risiken vermindert werden können. Das Vermindern von finanziellen Risiken muß nicht immer über Versicherungen geschehen. Eigene Vorsorge oder Organisation führen häufig zu einer nicht unerheblichen Verminderung finanzieller Risiken. Erst wenn hier alle Potentiale ausgeschöpft sind, sollte überhaupt geprüft werden, was zu versichern ist. Während einer Versicherungsberatung hilft der Versicherungsberater also nicht nur, den optimalen Versicherungsschutz zu besorgen, sondern klärt zuerst darüber auf, wie die Kosten für Versicherungen vermieden werden können.
weil die Vergütung des Versicherungsberaters in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt ist.
Im Gegensatz zu den Versicherungsvermittlern und -maklern, die ihre Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand in der Regel jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater tatsächlich tätig wird.
Weil die Informationen über notwendigen Versicherungsschutz nicht mehr von der Versicherungswirtschaft, sondern vom eigenen Berater kommt und die Versicherungskosten in der Regel erheblich gesenkt werden können.
Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer die Zulassung im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes und nach umfangreicher Sachkundeprüfung vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erhalten hat. Mit dem Verbot, Versicherungen zu verkaufen oder zu vermitteln.
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